Fern- und Nahwärme:
Naheliegend. Komfortabel.
Die lokale Wärmewende im Visier
Ressourcenschonende und behagliche Wärme
Effizient, komfortabel, umweltverträglich: Unser Wärme-Angebot ist bei Privathaushalten und Wohnungsbaugesellschaften gleichermaßen beliebt. Die sehr guten Primärenergiefaktoren und die vergleichsweise geringen CO2 -Emissionen sind überzeugende Argumente für diese bewährte Form der Wärmeversorgung. Dank der Kopplung von Stromerzeugung und Wärmeerzeugung wird die eingesetzte Energie optimal genutzt – vor allem in dicht besiedelten Bereichen.
Auf dem Weg zur grünen Wärme
Die Klimazukunft in unserer Region ist uns als kommunaler Energieversorger wichtig und spielt in unser Dekarbonisierungsstrategie als Baustein der Unternehmensstrategie eine wesentliche Rolle. Ein Fokus liegt deswegen auf der Wärmewende. Diese erfordert eine kommunale Wärmeplanung und ist die zentrale Aufgabe der Kommunen in den nächsten Jahren. Wir verstehen uns als Partner der Kommunen und begleiten diesen Prozess. Bis spätestens 31.06.2028 - so sieht es der Gesetzgeber vor - müssen Kommunen mit einer Einwohnerzahl bis 100.000, ihre Wärmeplanung vorlegen. Erst mit Fertigstellung dieser Wärmeplanungen können verlässliche Angaben über neue Wärmegebiete in unserem Versorgungsgebiet gemacht werden. Wir als GSW bereiten uns aber parallel durch Grundlagenarbeit auf die großen Schritte für die lokale Energiewende vor.
Unser Wärmenetz und Ihre Anschlussmöglichkeiten
Aktuell haben wir bestehende Wärmenetze in Kamen und Bergkamen. Die nachfolgende Karte zeigt die bestehenden Wärmenetze sowie bereits geplante Ausbauten dieses Netzes an, die losgelöst von der kommunalen Wärmeplanung umgesetzt werden. Wo es ökologisch und ökonomisch Sinn ergibt, können möglicherweise auch angrenzende Straßen und Gebiete schon vor Veröffentlichung der Wärmeplanung mit an das bestehende und geplante Wärmenetz angeschlossen werden. Hierzu treten wir mit Interessenten in Kontakt. Für die Gebiete, für die eine Fernwärmeversorgung keine Option ist, arbeiten wir an alternativen Lösungen, wie zum Beispiel einem Produkt für Wärmepumpen oder anderen Contracting-Lösungen.
Das Wärmenetzgebiet der GSW (Stand Juni 2024)
Unverbindliche Anfrage
Sie sind an Fernwärme interessiert und in Ihrer direkten Nähe verläuft unser Wärmenetz oder Ihr Haus liegt entlang der geplanten Ausbaustrecke? Füllen Sie gerne das unverbindliche Online-Formular aus und Sie erhalten von uns eine erste Einschätzung, ob ein Wärmeanschluss in absehbarer Zeit realistisch sein kann. Eigentümern, deren Häuser sich nicht in unmittelbarer Nähe zu unseren bestehenden Netzen befinden, können wir erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung Auskunft erteilen. Die kommunalen Wärmeplanungen für unser Versorgungsgebiet Kamen, Bönen, Bergkamen müssen nach aktuellem Stand im Jahr 2028 vorliegen.
Unsere bestehenden Wärmenetze
Informieren Sie sich über unsere bestehenden drei Wärmenetze.
Wo kommt die Wärme her? Wie fällt die energetische Bewertung aus? Wie sieht die Preisstruktur aus?
Informationen zum Netzanschluss
Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an unsere Fernwärmenetze haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.
Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG)
Kennzahlen unserer Fernwärmenetze für das Abrechnungsjahr 2023
|
heizwertbezogener Emissionsfaktor |
CO2-Kosten (Netto) |
CO2-Kosten (Brutto)* |
Fernwärmenetz |
kg CO2/kWh |
Cent/kWh |
Cent/kWh |
Bergkamen |
0,01885 |
0,1577 |
0,1687 |
Seseke Aue in Kamen |
0,05592 |
0,1678 |
0,1795 |
Kamen Karree in Kamen |
0,24460 |
0,7338 |
0,7852 |
* Die Bruttokosten enthalten die Umsatzsteuer von 7 %.
Die heizwertbezogenen Emissionsfaktoren für das Jahr 2023 sind eine Prognose, da die bestimmenden Faktoren teilweise erst im April 2024 vorliegen. Die Prognosewerte für das Jahr 2023 basieren auf den Daten aus dem Jahr 2022. Die CO2-Kosten wurden bei KWK-Anlagen gemäß §3 CO2KostAufG nach der vorgeschriebenen "Finnischen Methode" ermittelt.
Die CO2-Kosten errechnen sich auf Grundlage der besonderen gesetzlichen Berechnungsvorschriften des CO2KostAufG und sind nicht mit dem im Wärmeliefervertrag vereinbarten Preisbestandteil identisch.
Hinweis an Mieter nach dem CO2KostAufG
Sind Sie Mieter, können Sie von Ihrem Vermieter verlangen, dass er sich an den Kohlendioxidkosten beteiligt, die im Rahmen der Versorgung der von Ihnen genutzten Räume mit Wärme und Warmwasser anfallen. Dieser gesetzliche Anspruch besteht für Wohngebäude auf Grundlage des § 6 Abs. 2 CO2KostAufG und für Nichtwohngebäude auf Grundlage des § 8 Abs. 2 CO2KostAufG. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Vermieter.