Bestandsanlagen, die bereits heute als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG bei uns angemeldet sind, müssen bis Ende 2028 in das neue 14a-Modell überführt werden.
Wenn Sie bereits heute in das neue Netzentgeltreduzierungssystem überführt werden möchten, so füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und geben unter dem Bemerkungsfeld an, dass Sie bereits über eine §14a-Vereinbarung verfügen.
Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls eine Anpassung an Ihre Elektroinstallation erfolgen muss.
Hinweis: Für bestehende Nachtspeicherheizungen gelten die bisherigen Vereinbarungen weiter bis zum Rückbau.