Stammdaten sind – vereinfacht ausgedrückt – wesentliche Eckdaten zur betriebenen Anlage,
die nicht mit der konkreten Fahrweise der Anlage im Einzelfall zusammenhängen. Dazu
zählen beispielsweise die Art der technischen Steuerbarkeit der Anlage (absolut auf einen
bestimmten Leistungswert oder prozentual auf die installierte Leistung) oder die
Mindesterzeugungswirkleistung. Auch ein eindeutiger Identifikator der Anlage (sog. ID der
technischen Ressource) gehört zu den Stammdaten.
Planungsdaten betreffen im Wesentlichen die prognostizierte Fahrweise der Anlage. Dazu
zählen beispielsweise die geplante Stromerzeugung oder bei Speichern der geplante
Stromverbrauch („Einspeicherung“). Die meisten Planungsdaten spielen nur dann eine Rolle,
wenn sich die Anlage im sog. Planwertmodell befindet; befindet sie sich dagegen im sog.
Prognosemodell, sind (in der Regel) keine Planungsdaten mitzuteilen (zu Prognosemodell und
Planwertmodell siehe sogleich in der folgenden Frage).
Mit den Daten zur Nichtbeanspruchbarkeit kann der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber
mitteilen, wann und in welchem Umfang die Anlage voraussichtlich nicht für RedispatchMaßnahmen zur Verfügung stehen wird. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn an
der Anlage Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Denn in diesem Fall kann die Anlage
weder hoch- noch runtergeregelt werden.
Echtzeitdaten grenzen sich von den vorstehend genannten Daten dadurch ab, dass sie höchst
aktuell sein müssen. So heißt es in der Festlegung zur Informationsbereitstellung vom
06.11.2020 (Az. BK6-20-061):
„Echtzeit-Daten sind in einem Zeitintervall von ≤60 Sekunden zu aktualisieren und an
den [Anschlussnetzbetreiber] zu übermitteln.“
Vergangenheitsdaten sind im Zusammenhang mit dem Redispatch 2.0 nicht zu melden.
Die zu liefernden Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten
sind im Einzelnen in der Anlage zur Festlegung zur Informationsbereitstellung vom 06.11.2020
(Az. BK6-20-061) aufgeführt entnommen werden.