Gemeinsam eine Lösung finden
Für finanzielle Engpässe gibt es eine Vielzahl von Ursachen. Lassen Sie uns drüber reden! Gemeinsam finden wir eine Lösung, um offene Beträge bei uns zu begleichen oder eventuell drohende Sperrungen zu vermeiden. Wir stehen auch in engem Austausch mit den Sozialbehörden, dem Jobcenter und der Verbraucherzentrale, die Hilfsangebote anbieten.
Sie erreichen unser Mahnwesen telefonisch wie folgt:
Montag und Mittwoch von 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Telefon 02307 978-2900
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Mahnungen ignorieren? Keine gute Idee!
Bitte legen Sie Mahnungen von uns nicht unbeachtet beiseite. Vielleicht ist im Alltag die Zahlung einfach untergegangen oder eine bereits getätigte Überweisung hat uns verspätet erreicht – das kommt vor!
Sollten Sie sich die Mahnung jedoch nicht erklären können, gehen Sie der Sache unbedingt auf den Grund.
Wenn Sie die Mahnung einfach ignorieren, droht eine Sperrung und damit entstehen weitere hohe Kosten. Das muss nicht sein! Sprechen Sie uns daher an, wenn es mit der Zahlung mal etwas knapp werden könnte, oder Sie sich eine Mahnung nicht erklären können. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten.
Abwendungsvereinbarung
Wenn Ihnen eine Sperrung aufgrund eines Zahlungsrückstandes angekündigt wurde, können Sie noch reagieren. Mit einer Abwendungsvereinbarung kann die Sperrung der Strom- oder Erdgaslieferung vermieden werden. Das entspricht einer Ratenzahlung der offenen Forderungen.
Die Abwendungsvereinbarung muss vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingehen. Durch die Vereinbarung können Sie Ihre Zahlung einmalig kostenfrei bis zu 14 Tagen stunden. Der vollständige Rechnungsbetrag muss spätestens innerhalb von 6 - 12 Monaten beglichen werden. Die Vereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.
Antrag Abwendungsvereinbarung
Hilfsangebote
Um eine Sperrung des Anschlusses zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, unverbindliche und kostenfreie Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dies kann besipielsweise durch folgende Einrichtungen erfolgen: