Intelligentes Messsystem / Smart Meter
Die Energiewende schreitet voran. Mit ihr werden auch die Stromzähler digitaler und intelligenter.
Das Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, ist der smarte Stromzähler der Zukunft. Bis 2032 sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, in folgenden Fällen Smart Meter bei Ihnen einzubauen*:
- Durchschnittlicher Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
- Einspeiseanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp
- Gebäude mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14 EnWG
*Hinweis: Sie könnten auch unabhängig von Ihrem Verbrauch, Ihrer Einspeiseanlage oder Ihrer Steuerbox ein Smart Meter gegen Kostenbeteiligung erhalten. Eine Kostenübersicht finden Sie auf der Seite des Messstellenbetriebes. Für den Antrag füllen Sie bitte das nachstehende Antragsformular aus:
Antrag Intelligentes Messsystem / Smart Meter
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie