Wir verrechnen ein Guthaben mit dem nächsten fälligen Abschlag. Gibt es darüber hinaus noch ein Guthaben für den Kunden, wird dieses unverzüglich erstattet.
Damit handeln wir entsprechend der Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas §13, Absatz 3:
"Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. (...)"
Für unsere Sonderabkommen, z.B. GSW Fashion, greift Punkt 3.4 unserer AGBs:
"(...) Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. (...)"
Wir veranlassen eine Auszahlung eines möglichen Guthabens zum 1. März. Je nach individueller Banklaufzeit wird das Geld entsprechend bei Ihnen eintreffen.