Fragen zur Abrechnung

Sie haben Fragen zu Ihrer Abrechnung? Wir haben in unseren FAQs die häufigsten Fragen beantwortet.
Wussten Sie auch, dass Sie viele Änderungen komfortabel im Online-Kundencenter vornehmen können?

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Zudem werden in unserem neuen Rechnungserklärer die wichtigsten Positionen und Begriffe anhand von Musterrechnungen erläutert. Das neue Tool ist in sieben Sprachen verfügbar.

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Der Film erklärt die Abschlagszahlung, die Sie monatlich entrichten.

FAQ

Die Gründe für den systembedingten Mehrfachversand sind vielzählig und von Kunde zu Kunde unterschiedlich.

Gerne beraten wir Sie individuell.

Insgesamt werden rund 70.000 Rechnungen an die Kundinnen und Kunden verschickt. Um diese Vielzahl von Berechnungen bewältigen zu können, werden zusätzliche Ressourcen benötigt und zusätzliche Mitarbeiter, auch aus anderen Bereichen, kurzfristig für diese Sonderaufgabe zusammengezogen.

Die Kunden erhalten die Abrechnung nicht gleichzeitig. Das ist aufgrund der Masse logistisch nicht realisierbar. Der Versand der Abrechnungen erfolgt daher portionsweise. Täglich gehen etwa 5.000 bis 7.000 Abrechnungen an die jeweiligen Empfänger. Die Zustellung der ersten Rechnungen erfolgt generell Anfang Februar und wird voraussichtlich bis Ende Februar abgeschlossen sein. Im Anschluss an den Versand besteht ein erhöhter Beratungsbedarf. Um diesem zu begegnen, richten wir ein Call-Center ein. Trotz dieser Maßnahmen kann jedoch leider nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der erhöhten Anzahl von Kontaktaufnahmen vereinzelt zu Wartezeiten kommen kann.

In den vergangenen Jahren gab es keine Wetterextreme wie sehr kalte Winter oder heiße Sommer. Das bedeutet, dass in den Winter- und Sommermonaten der letzten Abrechnungszeiträume weniger Energie verbraucht wurde. Somit konnten in letzter Zeit, für einen Großteil der Kunden unangenehme Nachzahlungen ausgeschlossen werden.

Wir verrechnen ein Guthaben mit dem nächsten fälligen Abschlag. Gibt es darüber hinaus noch ein Guthaben für den Kunden, wird dieses unverzüglich erstattet.

Damit handeln wir entsprechend der Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas §13, Absatz 3:
"Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. (...)"

Für unsere Sonderabkommen, z.B. GSW Fashion, greift Punkt 3.4 unserer AGBs:
"(...) Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. (...)"

Wir veranlassen eine Auszahlung eines möglichen Guthabens zum 1. März. Je nach individueller Banklaufzeit wird das Geld entsprechend bei Ihnen eintreffen.

Alle Kunden der Stadtwerke zahlen elf monatliche Abschläge. Auf Grundlage der Verbrauchsprognose für das kommende Jahr wird anhand der derzeitig gültigen Preise der Betrag der zu erwartenden Rechnung ermittelt. Der Gesamtbetrag wird durch die Anzahl der monatlichen Abschlagszahlungen geteilt und somit der Betrag für die Abschlagszahlungen ermittelt. Normalerweise ist der erste Abschlag im März fällig. Die konkreten Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen werden den Kunden mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt.

Auf der Jahresendabrechnung finden unsere Kunden eine Tabelle, die je nach Haushaltsgröße kleine, mittlere und hohe Verbräuche definiert. So erkennt man auf einen Blick, in welchem Bereich sich der eigene Verbrauch befindet. Bei einem hohen Energieverbrauch können sich unsere Kunden gerne an uns wenden. Unser Energieberater berät kostenlos und entdeckt vorhandene Sparpotentiale im Haushalt.

Rechnungen einsehen, Abschlagsänderungen tätigen, persönliche Daten aktualisieren, Lastschriftaufträge erteilen oder Sonderabkommen abschließen - das und noch vieles mehr ist im Online-Kundencenter möglich. Alles ohne Wartezeiten, ganz bequem vom Sofa aus.

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