Standrohrverleih

Mit unserem Standrohrverleih sind wir Ihnen schnell und unkompliziert behilflich, eine Trinkwasserversorgung für eine Baumaßnahme oder eine mobile Gastronomie herzustellen.

WICHTIGER HINWEIS ZUM THEMA GARTENWASSERZÄHLER

Wenn Sie Leitungswasser zum Gießen von Gartenpflanzen oder zum Rasensprengen nutzen wollen, bietet sich die Installation eines Gartenwasserzählers an.

Den Gartenwasserzähler erhalten Sie nicht bei den GSW! Alle Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Kommune.

Achtung: Frischwasser zur Befüllung von Pools oder anderen Schwimmanlagen dürfen Sie nicht durch den Gartenwasserzähler leiten. Bei Poolwasser handelt es sich um Schmutzwasser und muss über die Abwasserleitung entsorgt werden.

Je nach Bedarf händigen wir Ihnen nach Vorlage eines Personalausweises ein Standrohr mit einem Gartenschlauchanschluss oder einer C-Kupplung aus. Sollten Sie einen Vertreter zur Abholung eines Standrohres beauftragen, so erteilen Sie ihm bitte eine Vollmacht.

Tagesmiete Standrohr inkl. Messeinrichtung netto brutto
Euro/Tag 2,00 2,14
Entgelt für die entnommene Wassermenge netto brutto
Euro/m3 2,10 2,25

Stand 01.04.2024.

Als Sicherheitsleistung berechnen wir Ihnen eine Kaution in Höhe von 1.000,00 Euro, die Sie vor der Abholung auf das Konto DE11 4435 0060 0000 0730 49 der Sparkasse Unna-Kamen (BIC WELADED 1UNN) entrichten müssen. Wir nehmen kein Bargeld.

Abrechnung

Bei Rückgabe des Standrohres wird der Zählerstand und somit die dem Netz entnommene Wassermenge erfasst.

Der Mietpreis sowie der Rechnungsbetrag für die Wasserlieferung wird anschließend mit der Kaution verrechnet.

Im Anschluss überweisen wir Ihnen den Restbetrag zurück.

Prüfungskosten

Bei einer Inanspruchnahme des Standrohres für mehr als 10 Werktage werden die GSW das Standrohr auf Funktionsfähigkeit prüfen lassen. Hierfür wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 76,69 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

Pflicht zur unaufgeforderten Zählerstandsmitteilung

Bei einer Inanspruchnahme eines Standrohres für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ist der Zählerstand nach Ablauf des dritten Monats ab Ausgabedatum erstmalig und danach vierteljährlich unaufgefordert den GSW mitzuteilen.

Abholzeiten

Montag - Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

Adresse

Wilhelm-Bläser-Straße 1a,
59174 Kamen
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