GSW Trinkwasser Allgemein

Die zuverlässige Versorgung mit Wasser
Wir stellen sicher, dass bei Ihnen jederzeit klares, frisches Trinkwasser aus dem Wasserhahn fließt – und das zu attraktiven Preisen. Auch Unternehmen profitieren von unseren attraktiven Preisen. Sprechen Sie uns an.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Service vor Ort
  • Günstiger Preis
  • Sehr gute Wasserqualität
  • Bedenkenlos zu genießen

Preise ab dem 01.04.2024

Netto

Brutto

Mengenpreis

Euro/m³

2,10

2,25

Grundpreis*

Euro/Monat

15,00

16,05

* Für Hauswasserzähler bis zu Qn 10m³/h

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 7 %.

Preise ab dem 01.08.2023

Netto

Brutto

Mengenpreis

Euro/m³

2,25

2,41

Grundpreis*

Euro/Monat

15,00

16,05

* Für Hauswasserzähler bis zu Qn 10m³/h

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 7 %.

Preise ab dem 01.10.2022

Netto

Brutto

Mengenpreis

Euro/m³

2,00

2,14

Grundpreis*

Euro/Monat

13,50

14,45

* Für Hauswasserzähler bis zu Qn 10m³/h

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 7 %.

Preise ab dem 01.01.2022

Netto

Brutto

Mengenpreis

Euro/m³

1,78

1,90

Grundpreis*

Euro/Monat

13,50

14,45

* Für Hauswasserzähler bis zu Qn 10m³/h

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 7 %.

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Weitere Informationen

Sie möchten mehr über Ihre derzeitigen Vertragsinhalte erfahren? Loggen Sie sich in unserem Online-Kundencenter ein und Sie erhalten alle Informationen beispielsweise zu den Preisen und der Laufzeit Ihres derzeitigen Vertrages.

HINWEIS

Die Entwässerungsgebühr der jeweiligen Kommune für Abwasser wird grundsätzlich nach dem Frischwasserverbrauch des vorletzten Kalenderjahres berechnet. (z.B. Frischwasserverbrauch 2016 = Abwasserwert 2018)

Die Daten zum Frischwasserverbrauch werden von der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen - Bönen - Bergkamen im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung übermittelt. Die Stadt erhält in der Regel im Mai bzw. Juni eines Jahres auf elektronischem Weg die Verbrauchswerte der Haushalte für das vorangegangene Jahr. Zu diesem Zeitpunkt sind die Grundbesitzabgabenbescheide bereits bekanntgegeben, sodass die aktuellen Werte erst im darauf folgenden Jahr berücksichtigt werden.
Beispiel: Der Wasserverbrauch des Jahres 2017 wird vom Wasserversorger mit Rechnung aus Februar 2018 abgerechnet. Die Stadt erhält die Werte im Sommer 2018 und setzt auf Basis dieser Werte die Abwassergebühr nach Verbrauch für das Jahr 2019 fest.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Internetseiten der Kommunen gerne zur Verfügung.

Kontakt

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