Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen
Als das lokale Unternehmen mit einer langen Tradition in der Energieversorgung haben wir einen deutlichen Wissensvorsprung gegenüber neuen Anbietern und sind Ihr erster Ansprechpartner auch in Sachen Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen.
Zählerein-, Zählerausbauten, Zählerwechsel und Plombierungen veranlassen Sie bei uns. Unsere Zählermonteure werden diese Arbeiten bei Ihnen ausführen. Sie führen auch den durch das Eichamt vorgegebenen Zählerturnus- oder Stichprobenwechsel durch.
Bei Fragen zu der Errichtung oder Änderung von Kundenanlagen oder zum Zählerwesen, erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern nähere Auskünfte.
Intelligentes Messsystem / Smart Meter
Die Energiewende schreitet voran. Mit ihr werden auch die Stromzähler digitaler und intelligenter.
Das Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, ist der smarte Stromzähler der Zukunft. Bis 2032 sind die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, in folgenden Fällen Smart Meter bei Ihnen einzubauen*:
- Durchschnittlicher Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
- Einspeiseanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp
- Gebäude mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14 EnWG
*Hinweis: Sie könnten auch unabhängig von Ihrem Verbrauch, Ihrer Einspeiseanlage oder Ihrer Steuerbox ein Smart Meter gegen Kostenbeteiligung erhalten. Eine Kostenübersicht finden Sie am Ende dieser Seite. Für den Antrag füllen Sie bitte das nachstehende Antragsformular aus:
Antrag Intelligentes Messsystem / Smart Meter