Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde die Umsatzsteuer für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärmeüber ein Wärmenetzbefristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.Dies entspricht 18 Monaten.
Hierbei können die Energielieferanten unterschiedliche Modelle wählen. Die GSW haben sich für das Stichtagsmodell entschieden. Dieses zeichnet sich durch nachstehende Merkmale aus:
Gas- und Wärmelieferungen sind erst mit Ablauf des jeweiligen Ablese- bzw. Abrechnungszeitraums als ausgeführt zu behandeln. Zur Bemessung der Umsatzsteuer ist der jeweils im Zeitpunkt der Ausführung geltende Umsatzsteuersatz maßgeblich. Soweit der Ablese- bzw. Abrechnungszeitraum nach dem 30. September 2022 und vor dem 1. April 2024 endet, ist die Gas- und Wärmelieferung des gesamten Ablesezeitraums mit 7 Prozent Umsatzsteuer zu bepreisen. Sollte der Ablese- bzw. Abrechnungszeitraum jedoch nach dem 31. März 2024 enden, ist die gesamte Gas- und Wärmelieferung (des Jahres 2024) mit 19 Prozent zu kalkulieren.
Warum hat sich die GSW für das umsatzsteuerrechtlich anerkannte Stichtagsmodell entschieden?
Durch das Stichtagsmodell sind unsere Kunden bereits 24 Monate anstatt nur 18 Monate in den Genuss der Umsatzsteuersenkung gekommen. Die kompletten Jahre 2022 und 2023 wurden mit dem geminderten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet.