Kunden werden um ihre Zählerstände gebeten – Digitale Übermittlung bringt gleich mehrere Vorteile

Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden darum, die Zählerstände für Erdgas, Strom, Wärme und/oder Wasser möglichst digital zu übermitteln. Das geht einfach und bequem über die neue App "Meine GSW" oder über das Online-Portal.

Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden darum, die Zählerstände für Erdgas, Strom, Wärme und/oder Wasser möglichst digital zu übermitteln. Das geht einfach und bequem über die neue App "Meine GSW" oder über das Online-Portal.

Sekundenschnelle und fehlerfreie Eingabe mit neuer GSW-App möglich

Ablesung der Zählerstände beginnt: Zum Jahresende steht wieder die Ablesung der Zählerstände als Grundlage für die Jahresendabrechnung an. Dafür schreiben wir in diesen Tagen alle unsere Kundinnen und Kunden an. Wir bitten ausdrücklich darum, die Zählerstände für Erdgas, Strom, Wärme und/oder Wasser möglichst digital zu übermitteln.

Mit der neuen und kostenlosen App „Meine GSW“ können Sie, liebe Kunden, Ihre Zählerstände einfach und in Sekundenschnelle per Foto-Scan an den Energieversorger übermitteln. Auch unser Online-Portal ist ein einfacher Weg zur fehlerfreien Zählerstandsmeldung. Wer die Zählerstände digital meldet, hilft dabei, Papier und unnötige postalische Transportwege zu vermeiden. Zusätzlich landet man gleichzeitig automatisch im Lostopf auf attraktive Gewinne. Wir verlosen unter allen Kunden, die ihre Zählerstände online übermitteln, drei neue iPhones 17.

Alle Informationen zur App

Im Ausnahmefall können Kunden statt der Online-Eingabe auch die abtrennbare Ablesekarte auf dem Anschreiben ausfüllen und an die GSW zurücksenden oder im Kundencenter in die dafür vorgesehenen Einwurfboxen werfen. Wir bitten darum, dass die Ablesekarten mit den Zählerständen bis spätestens zum 3. Januar 2026 übermittelt bzw. postalisch zugesendet sein sollen. Wer seinen Zählerstand online eingibt, hat noch etwas länger Zeit für die Übermittlung. Das Online-Portal ist bis zum 9. Januar 206 geöffnet.

Die wichtigsten Infos zur Ablesung:

  • Jeweiligen Zählerstand nur ein einziges Mal und nur über einen der genannten Wege übermitteln
  • Zählerstände möglichst mit dem Ablesedatum 31. Dezember 2025 mitteilen
  • Digitalen Weg der Zählerstandsübermittlung wählen

Wer uns nicht rechtzeitig die Zählerstände übermittelt, erhält eine Rechnung auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Dies kann zu Abweichungen zum eigentlichen Verbrauch führen.In der Jahresendabrechnung teilen wir Ihnen auch die neuen monatlichen Abschlagszahlungen mit.

Was es genau bei der Zähler-Ablesung zu beachten gibt, haben wir in unserem Erklär-Video zusammengefasst.Dort stellen wir die unterschiedlichen Zählertypen sowie die wichtigsten Informationen zur Ablesung vor.

Stichprobenartige Ablesungen durch GSW-Mitarbeiter

Nicht alle Kunden müssen den Zählerstand selbst ablesen: Einige Zählerstände im Versorgungsgebiet werden von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen. Das gilt etwa für größere Wohneinheiten mit Mietern. Hier sind die Zähleranlagen zum Teil nicht für jeden Mieter zugänglich – etwa zum Schutz vor Vandalismus oder Betrugsversuchen. Dann übernehmen die Hausverwalter, Hausmeister oder Mitarbeiter der GSW die Ablesung. In diesem Jahr finden in einigen ausgewählten Gebieten im Versorgungsgebiet zudem stichprobenartig Ablesungen durch unsere Mitarbeiter statt. Sie sind an ihrem Dienstausweis als GSW-Mitarbeiter erkennbar. Die Kunden, bei denen eine Sichtablesung durch die GSW-Mitarbeiter erfolgt, wurden persönlich darüber informiert.

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