GSW Strom Dimmbar
Die Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 27.11.2023 im Sinne des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermöglichen es den Netzbetreibern ab dem 01.01.2024 steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt in der Leistung zu reduzieren (temporär zu dimmen).
Die Teilnahme an den Neuregelungen ist für die Betreiber der folgenden Verbrauchseinrichtungen von mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung verpflichtend.
Dazu gehören:
- Wärmepumpen
- nicht öffentliche Ladepunkt für Elektromobile bzw. Wallboxen
- Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
- Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher), die Strom aus dem Netz beziehen können.
Eine Leistungsreduzierung durch den Netzbetreiber für die oben aufgeführten Anlagen soll einer Überlastung des Stromnetzes vorzubeugen. Im Gegenzug profitiert der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung von reduzierten Netzentgelten. Da der Netzbetreiber nicht direkt mit Ihnen abrechnet, erhalten Sie die Rabatte auf die Netzentgelte über uns als Ihren Lieferanten.
Wichtige Hinweise:
- Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung müssen Sie grundsätzlich sicherstellen, dass die von Ihnen betriebene Verbrauchseinrichtung auch Steuerbefehle verarbeiten kann! Sind Sie bei der Beurteilung der Steuerbarkeit Ihrer Anlage nicht sicher, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.
- Die Steuerbarkeit wird erst durch den Einbau eines Smart-Meter-Gateways (intelligente Messeinrichtung) in Verbindung mit einer Steuerbox gewährleistet. Unser Messstellenbetreiber wird Sie über den Einbauzeitpunkt informieren. Die Netzentgeltreduzierung erfolgt unabhängig von dem Einbau der Steuerungstechnik durch unseren Messstellenbetreiber.
- Sollte die Steuerbarkeit Ihrer Verbrauchseinrichtung nicht gewährleistet sein, behalten wir uns Rückforderungsansprüche aus den gezahlten Rabatten vor.
Was muss ich als Kunde berücksichtigen?
Wenn Sie ab dem 01.01.2024 eine der oben genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie die steuerbaren Verbrauchseinrichtung bei unserem Netzbetreiber anmelden.
Zur Anmeldung
Über das Anmeldeformular wählen Sie auch das Rabattsystem (Modul 1 oder 2) aus.
Modul 1: Der Betreiber bekommt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit oder ohne separaten Zähler einen Rabatt auf den Grundpreis in Höhe von derzeit 141,86 Euro pro Jahr* auf seiner Stromabrechnung gutgeschrieben.
Modul 2: Wird der Strombedarf der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zähler gemessen erhält der Betreiber für die bezogene Strommengen einen Rabatt auf den Arbeitspreis von derzeit 4,95 Cent pro Kilowattstunde*.
* Alle gennannten Beträge inkl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Beträge können sich jährlich ändern.
Was muss ich als Kunde berücksichtigen, wenn ich bereits vor dem 01.01.2024 eine steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb hatte?
Haben Sie vor dem 01.01.2024 eine der oben genannten Anlage in Betrieb genommen, die die Voraussetzungen nach § 14a EnWG erfüllt und Sie bereits ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a Abs. 2 Satz 1 EnWG oder der korrespondierenden Vorgängerregelung erhalten haben, gelten die bisherigen Regelungen bis längstens zum 31.12.2028 unverändert fort.
Spätestens dann müssen Sie den Wechsel in die Neuregelungen über den Antrag bei unserem Netzbetreiber veranlasst haben.
Hier geht es zum Antrag
Das mit Ihnen vereinbarte Sonderabkommen GSW Strom Wärmepumpe/Wallbox auf Basis der alten Regelungen des § 14a EnWG läuft dann bis zu Ihrem Wechsel in die Neuregelungen zu den jeweils vereinbarten und bereits rabattierten Preisen weiter. Die Rabatte aus den Neuregelungen des § 14a EnWG werden nicht gewährt (Ausschluss des Doppelrabattsystems).
Preisregelung zu unserem Sonderabkommen GSW Strom dimmbar
Preise ab dem 01.01.2025
Nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen deren Stromverbräuche übereinen separaten Zähler (getrennte Messung) gemessen werden.
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Modul 1 |
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Modul 2 |
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Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
Arbeitspreis |
25,15 Cent/kWh |
29,93 Cent/kWh |
21,20 Cent/kWh |
25,23 Cent/kWh |
enthaltender Rabatt Netzentgelt |
0,00 Cent/kWh |
0,00 Cent/kWh |
3,95 Cent/kWh |
4,70 Cent/kWh |
Grundpreis |
53,22 EUR/Jahr |
63,33 EUR/Jahr |
116,40 EUR/Jahr |
138,52 EUR/Jahr |
enthaltender Rabatt Netzentgelt |
116,58 EUR/Jahr |
138,73 EUR/Jahr |
0,00 EUR/Jahr |
0,00 EUR/Jahr |
Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 19 %.
Die oben beschriebenen Rabatte werden auf Ihrer Stromabrechnung ausgewiesen. Die Rabatte werden jährlich neu berechnet und auf der GSW Internetseite veröffentlicht. Es gelten die jeweils veröffentlichten Rabatte des Netzbetreibers.
Preisregelung zu unserem Sonderabkommen GSW Strom dimmbar
Preise ab dem 01.01.2024
Nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen deren Stromverbräuche übereinen separaten Zähler (getrennte Messung) gemessen werden.
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Modul 1 |
|
Modul 2 |
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Netto |
Brutto |
Netto |
Brutto |
Arbeitspreis |
27,66 Cent/kWh |
32,92 Cent/kWh |
23,50 Cent/kWh |
27,97 Cent/kWh |
enthaltender Rabatt Netzentgelt |
0,00 Cent/kWh |
0,00 Cent/kWh |
4,16 Cent/kWh |
4,95 Cent/kWh |
Grundpreis |
30,79 EUR/Jahr |
36,64 EUR/Jahr |
114,00 EUR/Jahr |
135,66 EUR/Jahr |
enthaltender Rabatt Netzentgelt |
119,21 EUR/Jahr |
141,86 EUR/Jahr |
0,00 EUR/Jahr |
0,00 EUR/Jahr |
Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer von 19 %.
Die oben beschriebenen Rabatte werden auf Ihrer Stromabrechnung ausgewiesen. Die Rabatte werden jährlich neu berechnet und auf der GSW Internetseite veröffentlicht. Es gelten die jeweils veröffentlichten Rabatte des Netzbetreibers.
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