Informationen zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz
Sie sind Mieter? Dann können Sie von Ihrem Vermieter verlangen, dass er sich an den Kohlendioxidkosten beteiligt. Die Verteilung der CO2-Kosten wird über das sogenannte CO2-Kostenaufteilungsgesetz (kurz CO2KostAufG) geregelt.