Sie haben Fragen zu unseren Produkten, zu Vertragsinhalten oder zu Ihrer Rechnung? Gibt es Aufklärungsbedarf zum Thema Hausanschluss oder zu einer EEG-Anlage? Auf dieser Seite haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen thematisch sortiert und aufbereitet.
Sie sind umgezogen und möchten von uns beliefert werden? Wir versorgen Sie gerne mit Energie. Egal ob Stromanmeldung, Gasversorgung, der Wasseranschluss oder ein Anschluss an das bestehende Wärmenetz. Nutzen Sie unser Formular für die Anmeldung und werden Sie unser Kunde. Bitte beachten Sie hierbei eine Vorlauffrist von 14 Tagen.
Mit Hilfe unseres Tarifrechners können Sie den Tarif finden, der am besten zu Ihnen passt.
Tragen Sie in den Tarifrechner Ihre bisherigen Verbrauchswerte ein, die Sie Ihrer Rechnung entnehmen können. Nennen Sie außerdem Ihre Wohnsituation (Anzahl Personen bzw. Angabe Wohnraumgröße). Der Tarifrechner ermittelt aus diesen Angaben die passenden Produkte für Sie.
Häufig ist die Grundversorgung nicht das günstigste Produkt und wir bieten gerne einen Tarif an, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Sie finden alle Informationen zu unseren Tarifen im Bereich Energie und Wasser auf unserer Webseite. Wenn Sie bereits unser Kunde sind und einen für sich besser passenden Tarif gefunden haben und wechseln möchten, können Sie dies bequem im Online-Kundencenter erledigen. Möchten Sie neuer Kunde bei uns werden, füllen Sie bitte das Formular zur Neuanmeldung aus: Vertragsanmeldung
Eine Reduzierung der Abschlagshöhe ist nur möglich, wenn bereits ein geringerer Verbrauch eingetreten ist. Hierzu reichen Sie uns bitte den aktuellen Zählerstand mit einem Foto per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de ein. Unser GSW-Kundendialog Team wird auf dieser Basis gerne eine Neuberechnung der Abschlagshöhe vornehmen.
Eine Erhöhung der Abschläge können Sie rund um die Uhr in unserem GSW Online-Kundencenter tätigen.
Bei einer Eheschließung oder Scheidung ist es erforderlich, dass Sie uns die Heiratsurkunde bzw. Scheidungspapiere einreichen. Beim Todesfall unseres Vertragspartners können wir den Vertrag auf den Ehepartner umschreiben. Bei einem solchen Sterbefall bitten wir um die Übermittlung der Sterbeurkunde persönlich im Kundencenter oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Danach wird unser GSW-Kundendialog Team die entsprechende Namensänderung für die Vertragsumschreibung durchführen.
Von der Anmeldung über die Ummeldung bis zur Abmeldung: Auf unserer Umzugsseite finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare übersichtlich an einem Ort.
Wie lese ich meinen Zähler richtig ab? Wo kann ich ihn eingeben? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf unserer Infoseite.
In unserem Online-Kundencenter können Sie eine Menge Einstellungen und Änderungen rund um die Uhr selbstständig vornehmen:
Für die erstmalige Benutzung unseres Online-Kundencenters ist eine Registrierung erforderlich. Bereits registrierte Kunden können sich mit ihrem individuellen Passwort direkt einloggen. Haben Sie Ihren Benutzernamen oder das Passwort für das Online-Kundencenter vergessen, können Sie die Daten erneut anfordern.
Sie haben Fragen zu Ihrer Abrechnung? In unserem Rechnungserklärer werden die wichtigsten Positionen und Begriffe anhand von Musterrechnungen erläutert. Der Rechnungserklärer ist in acht Sprachen verfügbar.
Natürlich helfen auch unsere Kundenberater und -beraterinnen in unsern Kundencentern vor Ort, wenn Sie eine konkrete Frage zu Ihrer Rechnung haben. Die Öffnungszeiten für unsere Beratungsstellen in Kamen, Bönen und Bergkamen finden Sie unter Standorte.
Ab Ende Januar beginnen wir mit dem Versand der Jahresverbrauchsabrechnungen. Da wir diese aus logistischen und systemischen Gründen nicht an alle Kundinnen und Kunden gleichzeitig versenden können, erfolgt der Versand schrittweise bis voraussichtlich Ende Februar. Täglich gehen dabei rund 5.000 bis 7.000 Abrechnungen auf den Weg zu ihren Empfängerinnen und Empfängern.
Wir verrechnen ein Guthaben mit dem nächsten fälligen Abschlag. Gibt es darüber hinaus noch ein Guthaben für den Kunden, wird dieses unverzüglich erstattet.
Damit handeln wir entsprechend der Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas §13, Absatz 3:
"Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. (...)"
Für unsere Sonderabkommen, z.B. GSW Fashion, greift Punkt 3.4 unserer AGB:
"(...) Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. (...)"
Wir veranlassen eine Auszahlung eines möglichen Guthabens zum 1. März. Je nach individueller Banklaufzeit wird das Geld entsprechend bei Ihnen eintreffen.
Wir haben keine Bankverbindung von Ihnen vorliegen? Teilen Sie uns nachfolgend gerne Ihre Bankverbindung für die Guthaben-Auszahlung mit.
Damit Ihre Energiekosten gut kalkulierbar bleiben, zahlen Sie bei uns elf monatliche Abschläge. Die Höhe richtet sich nach Ihrem voraussichtlichen Energieverbrauch im kommenden Jahr und den aktuell gültigen Preisen. Als Grundlage wird der letztjährige Verbrauchswert genommen. Aus diesen Werten berechnen wir Ihren voraussichtlichen Jahresbetrag und verteilen ihn gleichmäßig auf elf Monatsabschläge. Der erste Abschlag ist in der Regel im März fällig.
Die genaue Höhe Ihrer Abschläge sowie alle Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Die Gründe für den systembedingten Mehrfachversand sind vielzählig und von Kunde zu Kunde unterschiedlich. Schreiben Sie uns gerne mit Angabe Ihrer Kundennummer und wir schauen uns an, ob wir Verträge zusammenfügen können.
In den vergangenen Jahren waren die Winter und Sommer überwiegend mild. Dadurch lag der Energieverbrauch vieler Haushalte unter den ursprünglichen Prognosen. Für viele Kundinnen und Kunden führte das dazu, dass hohe Nachzahlungen vermieden werden konnten.
Auf Ihrer Jahresendabrechnung finden Sie eine Übersicht, mit der Sie Ihren Energieverbrauch ganz einfach einordnen können. Je nach Haushaltsgröße zeigt sie Ihnen auf einen Blick, ob Ihr Verbrauch im niedrigen, mittleren oder hohen Bereich liegt.
Am einfachsten bezahlen Sie per SEPA-Lastschrift. Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat – wir buchen Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge automatisch und pünktlich ab. So müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.
Ihr SEPA-Lastschriftmandat können Sie selbstverständlich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Sie möchten lieber selbst überweisen? Dann nutzen Sie bitte folgendes Konto und geben Sie unbedingt Ihre Kundennummer sowie die Rechnungseinheit als Verwendungszweck an.
IBAN: DE36 4435 0060 1800 0026 59
BIC: WELADED1UNN
Unser Tipp: Richten Sie einen Dauerauftrag ein. So werden Ihre Abschläge automatisch pünktlich überwiesen und Sie verpassen keinen Zahlungstermin.
Bitte legen Sie Mahnungen von uns nicht unbeachtet beiseite. Vielleicht ist im Alltag die Zahlung einfach untergegangen oder eine bereits getätigte Überweisung hat uns verspätet erreicht – das kommt vor!
Sollten Sie sich die Mahnung jedoch nicht erklären können, gehen Sie der Sache unbedingt auf den Grund.
Wenn Sie die Mahnung einfach ignorieren, droht eine Sperrung und damit entstehen weitere hohe Kosten. Das muss nicht sein! Sprechen Sie uns daher an, wenn es mit der Zahlung mal etwas knapp werden könnte, oder Sie sich eine Mahnung nicht erklären können. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten.
Gemeinsam finden wir eine Lösung, um offene Beträge bei uns zu begleichen oder eventuell drohende Sperrungen zu vermeiden. Wir stehen auch in engem Austausch mit den Sozialbehörden, dem Jobcenter und der Verbraucherzentrale, die Hilfsangebote anbieten.
Sie erreichen unser Mahnwesen telefonisch wie folgt:
Montag und Mittwoch von 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Telefon 02307 978-2900
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Für Rückfragen zu einer Zahlungserinnerung/Mahnung können Sie unser Team aus dem Mahnwesen telefonisch oder per E-Mail erreichen. Bitte beachten Sie, dass es im Kundencenter keine persönliche Beratung vor Ort zu den Themen Mahnung und Zahlungsausfall gibt.
Kontaktdaten Mahnwesen
02307-978-2900
mahnwesen@gsw-kamen.de
Montag und Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sie sind kein Kunde mehr?
Sie sind beispielsweise nach einem Umzug kein Kunde der GSW mehr und wünschen nach Ihrer Endabrechnung eine Ratenzahlung?
Nach Erhalt Ihrer Endabrechnung können Sie dazu eine Zahlungsvereinbarung mit uns treffen.
Füllen Sie dazu einfach das nachfolgende Formular aus.
Mit einer Abwendungsvereinbarung kann die Sperrung der Strom- oder Erdgaslieferung vermieden werden. Das entspricht einer Ratenzahlung der offenen Forderungen. Die Abwendungsvereinbarung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben vor der angekündigten Sperrung bei uns eingehen. Die Forderungssumme aus der Vereinbarung muss innerhalb von 6 bis 12 Monaten beglichen werden.
Sie können das Web-Formular nicht ausfüllen und möchten stattdessen eine PDF-Datei ausfüllen? Dann nutzen Sie bitte die nachfolgende Datei.
Antrag Abwendungsvereinbarung (PDF-Datei)
Hilfsangebote
Um eine Sperrung des Anschlusses zu vermeiden, haben Sie die Möglichkeit, unverbindliche und kostenfreie Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dies kann beispielsweise durch folgende Einrichtungen erfolgen:
In der nachfolgenden Übersicht finden Sie zur Orientierung Verbrauchswerte für Strom und Wasser, die je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen mit hoch, mittel und gering eingestuft sind.
| Haushaltsgröße | Verbrauchsverhalten | Strom in KWh/Jahr | Wasser in cbm/Jahr |
|---|---|---|---|
| 1 Person | |||
| hoch | > 3.200 | > 55 | |
| mittel | 2.350 | 46 | |
| gering | < 1.500 | < 37 | |
| 2 Personen | |||
| hoch | > 3.600 | > 112 | |
| mittel | 2.850 | 93 | |
| gering | < 2.100 | < 74 | |
| 3 Personen | |||
| hoch | > 4.300 | > 167 | |
| mittel | 3.500 | 139 | |
| gering | < 2.700 | < 111 | |
| 4 Personen | |||
| hoch | > 5.000 | > 222 | |
| mittel | 4.000 | 185 | |
| gering | < 3.000 | < 148 |
Die nachfolgende Übersicht gibt Vergleichswerte für den Gasverbrauch an.
| Wohnraumgröße | Verbrauchsverhalten | Erdgas in KWh/Jahr |
|---|---|---|
| Wohnung 50 m² | ||
| hoch | > 9.600 | |
| mittel | 8.000 | |
| gering | < 6.400 | |
| Wohnung 100 m² | ||
| hoch | > 19.200 | |
| mittel | 16.000 | |
| gering | < 12.800 | |
| Reihenhaus 120 m² | ||
| hoch | > 23.040 | |
| mittel | 19.200 | |
| gering | < 15.360 | |
| Einfamilienhaus 160 m² | ||
| hoch | > 30.720 | |
| mittel | 25.600 | |
| gering | < 20.480 |
In einen trockenen, frostfreien und gut zugänglichen Raum (nach DIN 18012). Die Leitungen müssen jederzeit erreichbar und vor Beschädigungen geschützt sein.
Die Leitung wird möglichst geradlinig und auf kürzestem Weg ins Gebäude geführt. Sie darf nicht überbaut werden und muss dauerhaft zugänglich bleiben. Baumpflanzungen sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Über die Kellerwand oder - bei Gebäuden ohne Keller - über die Bodenplatte. Die Einführung muss druckwasser-und gasdicht verschlossen sein. Bei Neubauten ohne Keller empfehlen wir eine Mehrspartenhauseinführung.
Das Hausanschlusskabel beim Stromanschluss endet im Hausanschlusskasten mit den Hauptsicherungen. Dort beginnt die Kundenanlage mit der Verbindung zum Strom-Zählerschrank.
Direkt hinter der Hauseinführung erfolgt die Montage eines Hausdruckregelgerätes. Dort beginnt die Kundenanlage. Der Zählerplatz ist in unmittelbarer Nähe zur Hauseinführung mit der Hauptabsperreinrichtung einzurichten.
Der Wasseranschluss endet mit dem Zählerbügel einschließlich Absperreinrichtungen direkt hinter der Hauseinführung. Dort beginnt die Kundenanlage.
Unter bestimmten Umständen kann es für Sie günstiger sein, den Leitungsgraben selber zu schachten oder im Zuge anderer Erdarbeiten (zum Beispiel Kanalverlegung) bauseits erstellen zu lassen. Dies lohnt sich in der Regel bei Neubauten mit längeren Anschlüssen (zum Beispiel bei Hinterlandbebauung). Die Leitungsgräben sind in Abstimmung mit unserer örtlichen Bauleitung auszuführen. Sprechen Sie uns gern an.
Wasserschächte sind empfehlenswert, wenn die Hausanschlussleitung unverhältnismäßig lang ist oder kein geeigneter Anschlussraum im Gebäude zur Verfügung steht. Das Schachtbauwerk ist nicht Bestandteil des Wasserhausanschlusses und ist vom Gebäudeeigentümer gesondert zu erstellen. Anschlussschächte sind frostfrei und gegen aufsteigendes Wasser sicher zu errichten.
Ist kein geeigneter Anschlussraum für die Stromversorgung im Gebäude vorhanden, kann eine Anschlusssäule eingesetzt werden, die vor der Gebäudeaußenwand aufgestellt wird. Sie ersetzt dann den Hausanschlusskasten im Gebäude.
Sollen Gebäude nachträglich an die Gasversorgung angeschlossen werden, kann auch eine Gas-Anschlussbox verwendet werden, die außen an der Gebäudewand errichtet wird. In dieser Box werden dann Hausdruckregler und Gaszähler untergebracht. Insbesondere bei nicht unterkellerten Gebäuden ohne geeigneten Anschlussraum ist das eine Option.