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GSW Strom Dimmbar

Sonne als Hintergrundbild

Unser Stromtarif GSW Strom Dimmbar ist speziell für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gestaltet. Ob Klimaanlage, Wärmepumpe, Wallbox oder Stromspeicher: Erhalten Sie mit diesem Tarif ein reduziertes Netzentgeld für Ihren steuerbaren Verbrauch.

GSW Strom Dimmbar

Unser Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Preise gültig ab 01.01.2026:
23,28 Euro/Monat Arbeitspreis*
11,54 Euro/Monat Grundpreis*

Getrennte Messung vorrausgesetzt

✓ Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

✓ Geeignet für Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher

✓ Service vor Ort, Nutzung und Vorteile des Online-Kundencenters + GSW-App inbegriffen

✓ Vertragserstlaufzeit: 12 Monate ab dem Lieferbeginn

✓ Verlängerung: unbefristet

✓ Kündigungsfrist: 1 Monat

Für weitere Informationen oder Beauftragung kontaktieren Sie gerne unsere Kundenbetreuung.

Mit GSW Strom Dimmbar profitieren Sie von reduzierten Netzentgelten für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung. Dadurch können Sie beispielsweise Ihre Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder Ihren Stromspeicher besonders kostengünstig betreiben.

Voraussetzung für die Nutzung des Tarifs ist ein separater Stromzähler, über den ausschließlich die steuerbare Verbrauchseinrichtung erfasst und abgerechnet wird.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zählen unter anderem:

  • Wärmepumpen
  • private Wallboxen
  • Klimaanlagen
  • Batteriespeicher mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW

Anlagen, die seit dem 01.01.2024 neu installiert wurden, müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Eine Anmeldung der Anlagen ist über unser Netzportal möglich. Bei Netzengpässen ist der Netzbetreiber berechtigt, die Leistung dieser Anlagen temporär zu reduzieren, um einen stabilen und störungsfreien Netzbetrieb sicherzustellen. Im Gegenzug erhalten Betreiber dauerhaft reduzierte Netzentgelte. Die Reduzierung richtet sich nach dem gewählten Modul. 

Netzentgeltreduzierung

Wenn Sie ab dem 01.01.2025 eine der oben genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie diese in unserem Netzportal anmelden.

Für die Bereitstellung der Steuerbarkeit Ihrer Anlage erhalten Sie dauerhaft eine Reduzierung der Netzentgelte. Hierbei können Verbraucher – unter Berücksichtigung der jeweiligen Voraussetzungen – zwischen verschiedenen Modulen wählen:

Module nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Modul 1 beschreibt eine Netzentgeltreduzierung in Form einer jährlich festen Prämie, die als Gutschrift auch der Verbrauchsrechnung betrachtet wird. Der Betreiber bekommt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung einen Rabatt auf den Grundpreis in Höhe von derzeit 126,14 Euro pro Jahr* auf seiner Stromabrechnung gutgeschrieben.

Modul 1 lässt sich auf jeden konventionellen Stromtarif mit Einzelmessung anwenden.

Vorraussetzung:

  • Hier wird kein separater Zählpunkt und kein intelligentes Messsystem (iMSys) benötigt.

* Alle genannten Beträge inkl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Beträge können sich jährlich ändern.

Das Modul 2 beschreibt eine Netzentgeltreduzierung in Form einer Reduzierung der verbrauchsbezogenen Netzentgelte. Der Betreiber bekommt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung einen Rabatt auf den Arbeitspreis von derzeit 3,69 Cent pro Kilowattstunde*.

Vorraussetzung:

  • Hier wird ein separater Zählpunkt benötigt

* Alle genannten Beträge inkl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Die Beträge können sich jährlich ändern.

Das Modul 3 beschreibt die Nutzung variabler Netzentgelte, die sich je nach Tageszeit in Hochtarif, Standardtarif und Niedertarif ändern.

Voraussetzung:

  • Hier wird ein intelligentes Messsystem benötigt.
  • Modul 3 kann nur in Kombination mit Modul 1 ausgewählt werden.

Antrag Netzentgeltreduzierung

Mit dem folgenden Antrag können Sie das gewünschte Modul nach §14a EnWG beantragen.

Antrag Netzentgeltreduzierung §14a EnWG
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Aufbau der Messung in Abhängigkeit der Module